Satzung des Sorbischen Museums
Der Landkreis Bautzen erlässt aufgrund der geltenden Kreisordnung für den Freistaat Sachsen vom 19.07.1993 (SächsGVBl. 1993 S. 577), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.03.2003 (SächsGVBl. S. 49,53 ); und des Gesetzes über die Kulturräume in Sachsen (SächsKRG) vom 20.01.1994 (GVBl. S.175), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. Dezember 2002 (GVBl. S. 353) in Verbindung mit §10 der Satzung des Kulturraumes Oberlausitz/Niederschlesien gemäß Kreistagsbeschluss vom 01. Juni 2004 folgende Satzung:
§ 1
(1) Das Sorbische Museum ist das nationale Museum der Sorben.
(2) Es trägt den Namen
Serbski muzej – Sorbisches Museum
Logo: Lindenblatt
(3) Träger des Sorbischen Museums ist der Landkreis Bautzen.
(4) Sitz des Sorbischen Museums ist das Salzhaus auf der Ortenburg 3-5, 02625
Bautzen.
§ 2
(1) Das Sorbische Museum ist eine Einrichtung im Dienste der Gesellschaft.
Das Sorbische Museum ist ein Zweckbetribe im Sinne von 68 Nr: 7 der
Abgabenverordnung (AO) und verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige
Zwecke im Sinne der §§ 51 ff AO d.h. es ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster
Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
(2) Das Sorbische Museum leistet einen unverzichtbaren Beitrag zur Erhaltung und
Stärkung der nationalen Identität der Sorben und im Dienste der Völkerverständigung
zur Kenntnisvermittlung über die Sorben und ihre angestammte Heimat, die Lausitz.
Es trägt mit eigenen Mitteln durch vielfältige Angebote zur regionalgeschichtlichen und ästhetischen Bildung breiter Bevölkerungskreise bei.
(3) Das Sorbische Museum ist eine wissenschaftliche Bildungseinrichtung und stellt sich
die Aufgabe, Sachzeugen zur Geschichte, Lebensweise, Kunst und Kultur der Sorben der Ober- und Niederlausitz
– zu sammeln
– sachkundig zu bewahren
– wissenschaftlich aufzuarbeiten
– in Ausstellungen; Bildungsveranstaltungen und
Publikationen
der Öffentlichkeit zu erschließen.
§ 3
Das Sorbische Museum ist Mitglied des Sächsischen Museumsbundes. In seiner Arbeit orientiert sich das Sorbische Museum am Kodex der Berufsethik, formuliert auf der XIV.
Generalkonferenz des ICOM (International Council of Museum) 1986 in Buenos Aires.
Hierzu wird ausgesagt, dass der Museumsträger die ethische Pflicht hat, alle Teilbereiche
des Museums, seine Sammlung und seine Dienstleistungen zu sichern und auszubauen.
Jedes Museum sollte über eine Satzung verfügen und seine Gemeinnützigkeit in Überein-
stimmung mit lokalen Gesetzen klar darlegen.
§ 4
(1) Das Sorbische Museum wird durch den Direktor geleitet.
(2) Der Direktor wird durch den Kreistag berufen.
(3) Die Aufsicht über das Sorbische Museum führt das zuständige Dezernat der Landkreisverwaltung. Der Direktor ist diesem gegenüber weisungsgebunden.
(4) Der Direktor hat einen Stellvertreter zu benennen. Dieser hat den Direktor bei dessen Abwesenheit zu vertreten.
§ 5
(1) Dem Direktor obliegen die Vertretung des Museums in der Öffentlichkeit sowie die
organisatorische und fachliche Leitung.
(2) Es ist zuständig für:
– die Aufstellung des Jahresarbeitsplanes,
– die Aufstellung des Haushaltsvoranschlages und die Einhaltung des Haushaltsplanes,
– die Betreuung eines Fachbereichs,
– die Koordinierung der aufgaben und Vorhaben innerhalb der Fachbereiche,
– die Aufgabenkontrolle der Fachbereiche und der Verwaltung,
– die Konzeption der Sammlungstätigkeit.
§ 6
(1) Die Konzeption der Sammlungstätigkeit hat folgende Festlegungen zu enthalten:
1. Hauptrichtungen und Schwerpunkte der Sammlungen,
2. alle mit dem Erwerb von Sammlungsobjekten verbundenen Modalitäten,
3. Bedingungen der Ausleihe von Exponaten.
(2) Die Konzeption ist vom zuständigen Dezernat zu bestätigen.
§ 7
(1) Das Sorbische Museum wird von der Stiftung für das sorbische Volk und im
Rahmen des Sächs. KRG in Verbindung mit § 10 der Satzung des Kulturraumes
Oberlausitz/Niederschlesien gefördert.
(2) Erwerb und Veräußerung von musealen Objekten ist nur in Übereinstimmung mit dem
Träger des Museums und der Stiftung für das sorbische Volk zulässig.
(3) Die Sicherheit der Exponate ist ständig zu gewährleisten.
§8
(1)Personalbestand
(1a) Der Träger sichert in Abstimmung mit der Stiftung für das sorbische Volk einen
Personalbestand, der sowohl quantitativ als auch qualitativ in der Lage ist, die
vielfältigen Aufgaben im Rahmen der Museumsarbeit zu erfüllen. Dies setzt eine
entsprechende akademische, technische oder berufliche Ausbildung sowie ethische
Grundhaltung voraus, die durch eigene Fortbildung laufend zu vervollkommnen ist.
(1b) die Beherrschung der sorbischen Sprache für alle Angestellten ist Voraussetzung für die Anstellung im Sorbischen Museum.
(2) Zuständig für die Einstellung und Entlassung des Personals sowie für Abschluss,
Änderung und Auflösung von Arbeitsverträgen ist das Landratsamt Bautzen.
(3) Der Direktor ist den Mitarbeitern des Sorbischen Museums gegenüber weisungsbefugt.
(4) Die wissenschaftlichen Mitarbeiter stehen allen Bürgern und Institutionen für Fachauskünfte und Konsultationen zur Verfügung.
§ 9
Für die Benutzung des Museums wird ein Entgelt erhoben. Die Höhe des Entgelts wird in einer Entgeltordnung geregelt.
§ 10
Die Satzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Gleichzeitig treten alle bisherigen satzungsmäßigen Regelungen über Sorbische Museum außer Kraft.
Bautzen, den 02. Juni 2004
(Nachfolgend Name des Landrates, Unterschrift in Vertretung, Dienstsiegel.)
17.
Konzeptionelle Leitlinien des Serbski Muzej – Sorbisches Museums
1. Grundsätze
Das Sorbische Museum in Bautzen ist das Nationalmuseum der Sorben. In dieser Funktion ist es überregional bedeutsam. Es trägt den Namen Serbski muzej – Sorbisches Museum. Der Träger des Sorbischen Museums ist der Landkreis Bautzen. Das Sorbische Museum ist ein Zweckbetrieb im Sinne von § 68 Nr. 7 der Abgabenverordnung und verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke. Das Sorbische Museum leistet einen unverzichtbaren Beitrag zur Erhaltung und Stärkung der nationalen Identität der Sorben. Das Sorbische Museum ist eine Einrichtung im Dienste der Gesellschaft. Das Sorbische Museum ist Kommunikations- und Informationsstätte, Ort der Begegnung aller Bürger ungeachtet ihrer nationalen, sozialen und politischen Herkunft. Das Sorbische Museum fühlt sich den Richtlinien und Standards des internationalen Museumsrates (ICOM), Des Deutschen Museumsbundes (DMB) und des Sächsischen Museumsbundes (SMB) verpflichtet. Sammeln; Bewahren, Erforschen und Vermitteln des nationalen Kulutrerbes definieren die Kernaufgaben des Sorbischen Museums. Das Sorbische Museum sieht sich in der ethischen Pflicht, alle Teilbereiche des Museums, seine Sammlung und seine Dienstleistungen zu sichern und auszubauen.
2. Haushalt.
Das Sorbische Museum wird von der Stiftung für das sorbische Volk und im Rahmen des Sächsischen KRG in Verbindung mit § 10 der Satzung des Kulturraumes Oberlausitz/Niederschlesien gefördert. Für die Benutzung des Museums wird ein Entgelt erhoben. Die Höhe des Entgeltes wird in einer Entgeltordnung geregelt und vom Kreistag beschlossen.
3. Personal
Der Landkreis Bautzen als Träger sichert in Abstimmung mit der Stiftung für das sorbische Volk einen Personalbestand der sowohl qualitativ als auch quantitativ in der Lage ist, die vielfältigen Aufgaben des Museums zu sichern Das Beherrschen der sorbischen Sprache in Wort und Schrift ist neben der akademischen und beruflichen Qualifikation Grundvoraussetzung für eine Anstellung im Sorbischen Museum.
3. Forschen und Vermitteln
Das Sorbische Museum ist eine wissenschaftliche Bildungseinrichtung und wichtiger außerschulischer Lernort. Das Sorbische Museum vermittelt mit seiner Dauerausstellung die Geschichte und Kultur des autochthonen Volkes der Sorben. Es trägt durch vielfältige Sonderausstellungen und Rahmenangebote zur regionalgeschichtlichen und ästhetischen Bildung breiter Bevölkerungskreise bei. Das Sorbische Museum setzt sich dafür ein, die museumsspezifische Forschung auszubauen. Drittmittelbasierte Forschungsprojekte sind auszuweiten. Ziel seiner Tätigkeit ist, mit seinen Inhalten und seinen Angeboten die Kulturlandschaft der Stadt Bautzen, der Ober- und Niederlausitz, Sachsens und Deutschlands sowie im Ausland zu bereichern. Das Sorbische Museum versteht sich als Brückenbauer zwischen West und Ost und baut auf Jahrhunderte andauernde kulturelle Beziehungen der Sorben insbesondere zu den slawischen Nachbarvölkern. Es trägt mit seinen Ausstellungen und Veranstaltungen maßgeblich zur Bewahrung kultureller Vielfalt des Freistaates Sachsens bei. Das Sorbische Museum repräsentiert praktizierte Minderheitenpolitik in Deutschland. Es leistet einen wichtigen Beitrag zum Abbau von Vorurteilen und Intoleranz.
4. Kommunikation, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Das Sorbische Museum praktiziert den ständigen Dialog zwischen den Museen, Bildungsträgern und Tourismusverbänden auf regionaler und überregionaler Ebene. Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Werbung und Marketing sind unverzichtbar für die Vermittlungsarbeit des Sorbischen Museums. Das Sorbische Museum sieht sich als attraktives Ziel für Kultur- und Bildungstouristen und strebt die Stärkere Bewerbung und Vermarktung des Hauses im In- und Ausland unter Verwendung moderner Medien und Vertriebskanäle an.
5. Kooperation
Die Zusammenarbeit mit Museen, Universitäten und Bildungs- und Forschungseinrichtungen auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene muss zielgerichtet fortgeführt und ausgebaut werden. Das Sorbische Museum agiert interdisziplinär und spartenübergreifend. Das Sorbische Museum arbeitet in enger Kooperationen mit dem Förderverein des Sorbischen Museums e.V. sowie mit der wissenschaftlichen Gesellschaft Maćica Serbska e.V., dessen juristisches Mitglied es ist.
Bautzen, den 27.05.2014
gez. Christina Bogusz, Direktorin des Sorbischen Museums
Förderer:
Serbski muzej spěchuje so přez Załožbu za serbski lud, kotraž dóstawa lětnje přiražki z dawkowych srědkow na zakładźe hospodarskich planow, wobzamknjenych wot zapósłancow Zwjazkoweho sejma, Krajneho sejma Braniborskeje a Sakskeho krajneho sejma.
Das Sorbische Museum wird gefördert durch die Stiftung für das sorbische Volk, die jährlich auf der Grundlage der von den Abgeordneten des Deutschen Bundestages, des Landtages Brandenburg und des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushalte Zuwendungen aus Steuermitteln erhält.
Serbski muzej spěchujo se wót Załožbu za serbski lud, kótaraž dóstawa lětnje pódpěru z dawkowych srědkow na zakłaźe góspodarskich planow, wobzamknjonych wót wótpósłancow Zwězkowego sejma, Krajnego sejma Bramborskeje a Sakskego krjanego sejma.